KR 51 Schwalbe

Die Schwalbe vom Typ KR 51 war das erste Modell der Simson Vogelserie. Dieser Kleinkraftroller wurde erstmals als Zweisitzer entwickelt und von 1964 bis 1980 produziert. Ursprünglich (Lastenheft 1962) war der Typ KR 51 als Kleinkraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung konzipiert und auf eine Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h ausgelegt. Damit sollte - dem damaligen Weltstandsvergleich folgend - ein auch im Westen konkurrenzfähiges Kleinkraftrad geschaffen werden. Nach Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien wurde die Geschwindigkeit jedoch 1963 auf 60 km/h begrenzt. Die Drosselung erfolgte über eine Änderung der Übersetzung im 3. Gang.

Nach diversen zum Teil zweifarbig lackierten Prototypen wurde 1963 eine Nullserie gefertigt. Produktionsbeginn der Serie war Januar 1964, wobei die Auslieferung der Fahrzeuge aufgrund von fehlendem Material - insbesondere einem bauartgenehmigten Rückstrahler - mehrmals gestoppt werden musste. Ab April 1964 erfolgte dann eine regelmäßige Auslieferung.

Als Antriebsquelle dient ein robuster, gebläsegekühlter - Einzylinder-Zweitaktmotor mit 3,4 PS. Das Dreiganggetriebe war handgeschaltet. Ab 1965 war auch ein fußgeschaltetes Getriebe lieferbar.

Bei der Konzipierung der Typreihe wurden fortschrittliche Wege beschritten. Neben Vollschwingenfahrwerken mit großen Federwegen und wirksamen Simplexbremsen sind die Räder austauschbar.

Ferner wurde großer Wert auf Wartungsfreiheit gelegt. Als Folge konnten alle Schmiernippel entfallen und der Kettentrieb wurde staubdicht mittels Gummischutzschläuchen gekapselt. Außerdem erleichtern Steckachsen die Demontage der Räder, wobei der Hinterradantrieb komplett an der Hinterradschwinge verbleiben kann. Vervollständigt werden konnte dieser Typ – wiederum erstmals bei einer derartigen Fahrzeugklasse – mit Blinklichtern, Stopplicht, Parklicht und einem Gleichstrom-Signalhorn. Die Voraussetzungen dafür wurden durch die während der Fahrt aufladbare Bleibatterie geschaffen. Ein solider Gepäckträger mit verstellbarem Spannband gehört zur Grundausstattung.

Im Produktionszeitraum wurden verschiedene Detailverbesserungen zwecks Gebrauchswerterhöhung wirksam. Genannt seien hier besonders im Jahre 1968 die Überarbeitung des Motors (Zylinders) und des Ansaugsystems mit einer Drehmoment-/Leistungssteigerung und Senkung von Ansauggeräusch und Benzinverbrauch. Gleichzeitig erhielt das Fahrzeug zum Namen KR 51 den Zusatz /1, eine verlängerte Sitzbank sowie funktionsverbesserte Bremsen. An die Schwalbe kann ein typgeprüfter und im Fachhandel erhältlicher Kindersitz montiert werden. Ferner ist das Fahrzeug bei Verwendung typgeprüfter Bauteile für den Anhängerbetrieb zugelassen. Im Anhängerbetrieb ist eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h einzuhalten.

Ganz wesentliche Sympathien gewann die 50er-Klasse aus der ehemaligen DDR dank der Festlegung der StVZO-DDR, nach der motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und mit einer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bereits von Personen gefahren werden durfte, die ihr 15. Lebensjahr vollendet hatten. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) dürfen in Deutschland Fahrzeuge dieses Typs trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden. Normalerweise ist die Klasse M auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.